Sehr geehrter Herr Professor Wiedemann,

Bei mir wurde bei Verdacht auf IC eine Gewebsuntersuchung entnommen, die „indifferent“ sei. Kann ich trotzdem eine Interstitielle Zystitis haben? Vielen Dank im Voraus.

Antwort von Prof. Wiedemann

Hallo,

in der sog. „Immunhistochemie“ (eine „einfache“ Gewebsuntersuchung ist nutzlos) kann der Pathologe, wenn das Präparat genügend Volumen hat, die für eine IC typischen, sog. Mastzellen pro mm2 zählen. Als Schwellenwert, bei dem eine IC angenommen wird, werden 25 Mastzellen in einem mm2 Blasenmuskelgewebe angenommen. Weitere unspezifische Hinweise auf eine IC sind Störungen in der „Architektur“ der Blasenwand. Anders als z. B. bei einer Krebserkrankung, bei der die Gewebsuntersuchung den „optischen Eindruck“ des Operateurs schlägt, ist es hier andersherum. Die Gewebsuntersuchung gilt als zusätzlicher Hinweis, nicht als Beweis oder Ausschluss der IC. Anders formuliert: Ein Patient kann auch ohne IC-Hinweise in der Immunhistochemie eine IC haben. So ist auch die Therapie der IC mit Pentosanpolysulfat (elmiron®) nicht an den Nachweis von > 25 Mastzellen pro mm2 Gewebe gebunden. Liegen Glomerulationen oder ein Hunner-Ulcus vor, kann mit der Therapie begonnen werden – unabhängig von der Immunhistochemie. Zusammenfassend: Die Gewebsuntersuchung ist ein Baustein in der Diagnose der Interstitiellen Zystitis, aber nicht allein entscheidend. Dies unterscheidet die Gewebsuntersuchung bei IC von der z. B. bei einem Krebsverdacht. Hier kann oft optisch z. B. bei einer Darm- oder Blasenspiegelung nicht unterschieden werden, ob es sich um einen gut- oder bösartigen Befund handelt. Die Gewebsuntersuchung ist hier beweisend. Anders bei der IC – hier ist der „optische“ Befund entscheidend.

LG

Prof. Dr. med. Andreas Wiedemann